Logopädie ist die Behandlung und Diagnostik von Stimm-, Sprach-, Sprech- und Schluckstörungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter. Die Logopädie beinhaltet die Untersuchung und die individuell abgestimmte Behandlung von Kommunikationsstörungen sowie Maßnahmen zu deren Prävention.
Die Behandlung ist Teil der medizinischen Grundversorgung und wird von Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen verordnet ( z.B. Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde, Neurologe).
Liegt eine gültige Verordnung vor, werden die Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr müssen einen Eigenanteil von 10% und eine Rezeptgebühr von 10 Euro leisten.
Die vom jeweiligen Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung darf nicht älter als 28 Tage sein.
Auch als Mitglied einer privaten Krankenversicherung benötigen Sie für die logopädische Behandlung ein Rezept eines Arztes, damit die entstehenden Kosten erstattet werden.
Hier ist zu beachten, dass mit privaten Krankenversicherungen, den Berufsgenossenschaften, der Postbeamtenkasse und der Beihilfe keine Vergütungsvereinbarungen gelten. Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich ausschließlich nach dem von Ihnen gewählten Tarif einer Privatversicherung oder einer Zusatzversicherung. Daher besteht die Möglichkeit, dass Sie einen Anteil der Behandlungskosten selbst tragen müssen.